SCHUL- UND HAUSORDNUNG

  • Die Schüler haben rechtzeitig am Unterrichtsort zu erscheinen. Pulkauer Schüler werden um 7:40 Uhr eingelassen. Kinder berufstätiger Eltern werden nach Vereinbarung mit der Schulleitung auch vor 7:40 Uhr (frühestens ab 7:00 Uhr) eingelassen.
  • Während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) dürfen die Schüler das Schulgebäude nur mit Genehmigung des Lehrers oder der Schulleitung verlassen.
  • Jede Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht ist unverzüglich unter Angabe des Grundes mündlich, schriftlich oder telefonisch in der Schule zu melden.
  • Kranke Kinder sollten noch vor Unterrichtsbeginn am ersten Fehltag per Telefon oder über Schoolfox entschuldigt werden. Für zwei oder mehr Tage ist auf Verlangen eine schriftliche Entschuldigung nachzubringen. 
  • Turnbefreiungen sind mit Angabe des Zeitraumes schriftlich bekannt zu geben. Bei länger dauernder Krankheit oder Verhinderung kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Meldepflichtige Krankheiten sind in der Direktion bekannt zu geben.
  • Die Erlaubnis vom Fernbleiben am Unterricht aus triftigen Gründen kann bis zu einem Tag der Klassenlehrer erteilen. Für mehrere Tage ist mit der Schulleitung zu sprechen und eventuell ein Ansuchen an die Außenstelle des Landesschulrates zu stellen.
  • Einrichtungen und Anlagen der Schule sind zu schonen:
    WC-Anlagen sauber halten!
    Kein Hantieren an Heizkörpern und Jalousien!
    Vor Betreten des Schulhauses grob verschmutztes Schuhwerk reinigen!
    Mit Bibliotheksbüchern sorgfältig umgehen!
    Bei Verlust von Bibliotheksbüchern wird ein Ersatzbeitrag von 10,00 € eingehoben.
    Ordnung in der Bibliothek halten!
    Müllvermeidung 
  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen im Schulareal ist für Schüler untersagt und es wird keine Haftung übernommen. Handys müssen vor Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet werden und dürfen erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes wieder eingeschaltet werden. Widrigenfalls muss das Handy beim Klassenlehrer abgegeben werden und wird erst nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt.
    In dringenden Fällen dürfen die Schüler jederzeit das Schultelefon benützen.
  • Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind nicht in die Schule mitzubringen. Widrigenfalls müssen die Gegenstände beim Klassenlehrer abgegeben werden und werden nur einem Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.
  • Zu spät kommende Schüler müssen den Grund der Verspätung bekanntgeben.
  • Die Schüler haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
  • Alkoholische Getränke und Rauchen sind auf dem gesamten Schulareal verboten!
  • Änderungen der Wohnadresse oder des Familienstandes sind der Schule durch einen Erziehungsberechtigten nachweislich mitzuteilen.
  • Im gesamten Schulgebäude ist Ordnung zu halten und unnötiger Lärm zu vermeiden.
    Die Schüler haben sich so zu verhalten, dass sie weder sich selbst, noch andere gefährden oder verletzen.
  • Nach Ertönen der Schulglocke haben alle Schüler ihren Platz aufzusuchen und sich ruhig zu verhalten. Die Pause nach der 2. Stunde ist eine Ess- und Bewegungspause.  Die Bewegungspause wird zu jeder Jahreszeit (außer bei extremem Schlechtwetter) im Freien verbracht – bitte die Kinder der Witterung angepasst gekleidet in die Schule schicken. 
  • Wer das Eigentum der Schule oder eines Mitschülers mutwillig beschädigt, ist zum Schadenersatz verpflichtet.
  • Mitgebrachte Geldbeträge und Wertgegenstände sind sicher (Geldbörse, Schultasche) zu verwahren, da die Schule keinerlei Haftung dafür übernimmt.
  • Alle Erwachsenen sind beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes zu grüßen.
  • Elternvorsprachen sollen nur nach (telefonischer) Vereinbarung und außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
  • Das Schulhaus ist aus Sicherheitsgründen ab 8:00 Uhr verschlossen. In dringenden Fällen benützen Sie bitte die Glocke.